PICKERLÜBERPRÜFUNG (Die §57a-Begutachtung) für Fahrzeuge bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht
Bei Ihrem Fahrzeug ist das "Pickerl" fällig:
Der Gesetzgeber sieht für die Überprüfung nach § 57a einen Zeitraum von einem Monat vor der Lochung bis maximal vier Monaten nach der Lochung vor. (Vorsicht, gilt nicht bei Auslandsfahrten - z.B. Ungarn). Sind Ihre Fahrzeugdaten in unserer EDV erfasst, werden Sie per SMS an den Termin erinnert.
In vielen Fällen lassen sich Überprüfung und Service zusammenlegen. Ein Termin - ein Werkstättenbesuch. Im Zuge der meisten Servicearbeiten ist das Pickerl kostenlos, da sich viele Prüfpositionen mit Servicearbeiten überschneiden.
Ein Termin spart Kosten und Zeit - Ihre Zeit!
Werden im Rahmen der Überprüfung Mängel festgestellt, so können wir diese rasch und professionell beheben
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wir sagen Ihnen vorher, was es nachher kostet.
Bitte fragen Sie uns, wann der richtige Zeitpunkt eines Werkstattbesuches ist!
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Die Servicetechniker der Firma Hirsch überprüfen u.a.
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor und Bremsen
Als Fachwerkstätte bieten wir weiters
- eine objektive Diagnose
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- persönliche Beratung
- eine rasche Abwicklung nach Terminvereinbarung
- die Mobilitätsgarantie für VW und Audi